Die EU plant, die Verwendung des Duftstoffs Methyl-n-methylanthranilat (M-N-MA) einzuschränken und die Substanz in Anhang III der Kosmetikverordnung aufzunehmen. Damit folgt die EU in ihrem Gesetzesentwurf einer Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS). Experten des Gremiums hatten auf die Phototoxizität hingewiesen und dafür plädiert, die Substanz nicht in Sonnenschutzmitteln zu verwenden. Da...