Türkei: Frist endet – jetzt handeln und SDB aktualisieren

Ab Januar 2024 müssen alle Sicherheitsdatenblätter (SDB) den Vorgaben von Regulation (TC) No 30105 (Türkei-REACH, KKDIK) entsprechen.

Daher sollten Sie jetzt handeln und die Rechtskonformität Ihrer SDB sicherstellen, denn als Hersteller und/oder Importeur sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden vor, spätestens aber mit der ersten Produktauslieferung gesetzeskonforme SDB für Stoffe und Gemische bereitzustellen.

Diese Anforderungen gelten, wenn

  • der Stoff oder das Gemisch als gefährlich, PBT/vPvB oder SVHC eingestuft ist.
  • das Gemisch einen gefährlichen Stoff in einer Konzentration von >1% w/w enthält oder 0,2% v/v für Gase.
  • das Gemisch einen persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT), einen sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Stoff oder einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozent für feste oder flüssige Gemische enthält.

Ausgeprägte Türkei-Expertise

Wir stellen den Marktzugang für Ihre Produkte sicher, indem wir die SDB auf Rechtskonformität prüfen und entsprechend aktualisieren. Dabei ist zu beachten, dass SDB für die Türkei zertifiziert sein müssen, das heißt sie sind von einer in der Türkei geschulten und zertifizierten Person zu erstellen und freizugeben. Hierzu arbeiten wir schon seit vielen Jahren mit unserem türkischen Partner CRAD zusammen.

Für weitergehende Infos sind wir unter sales@kft.de jederzeit gerne für Sie da.

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