Umweltausschuss des EU-Parlaments billigt aktualisierte Detergenzienverordnung

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat den Weg für die aktualisierte Detergenzienverordnung frei gemacht, nachdem der Vorschlag der EU-Kommission in einigen Punkten geändert worden war. Die Nachbesserungen dienen in erster Linie dem Umwelt-, Verbraucher- sowie dem Wasser- und Gewässerschutz.

Tatsächlich könnten die gesenkten Schwellenwerte für den Gesamtphosphorgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln die Gewässer merklich entlasten. Die strengeren Werte gelten sowohl für Detergenzien zum Handgeschirrspülen als auch für Haushaltsreiniger. Neu ist auch, dass die Schwellenwerte nun erstmals auch für industriell eingesetzte Wasch- und Reinigungsmittel verpflichtend sind.

Verbesserungen erhoffen sich die Gesetzgeber auch beim Umweltschutz. So müssen Detergenzien künftig besser biologisch abbaubar sein. Persistente Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern und damit Trinkwasserressourcen kontaminieren können, sind künftig verboten.

Last but not least sollen die neuen Regelungen auch dem Verbraucher zugutekommen, denn Hersteller müssen künftig alle Inhaltsstoffe auf den Etiketten aufführen. Und für die richtige Dosierung sorgen gut sichtbare Skalierungen auf den Kappen und Messbechern der Behälter.

Alexis van Maercke, Generaldirektor der Internationalen Vereinigung der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie (International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products, A.I.S.E.) bezeichnete die Entscheidung in einer Pressemeldung als wichtigen Schritt zur neuen Detergenzienverordnung. Gleichwohl bewertet er den Phosphor-Grenzwert für industrielle und gewerbliche Anwendungen als unrealistisch.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Themen Wasch- und Reinigungsmittel sowie neue Detergenzienverordnung zur Verfügung unter sales@kft.de.

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