Verwendung von gefährlichen Chemikalien: EU schafft Klarheit

In welchen Fällen Stoffe, die nachweislich Umwelt und Gesundheit schädigen, dennoch verwendet werden dürfen, hat die EU jetzt geklärt und hierzu die Leitlinien Guiding criteria and principles for the essential use concept in EU legislation dealing veröffentlicht. Tatsächlich enthält bislang keine der EU-Rechtsvorschriften eine Definition der wesentlichen Verwendungszwecke von Stoffen. Mit den Leitlinien möchte die EU nun für Rechtssicherheit bei Zulassungs- und Beschränkungsentscheidungen sorgen. Wichtig könnte die Definition zum Beispiel beim anstehenden Beschränkungsvorschlag für PFAS werden.

Die Schlüsselkriterien

Im Dokument auf Seite fünf sind zehn Gruppen der gefährlichsten Chemikalien gelistet, in erster Linie endokrine Disruptoren (EDCs) sowie karzinogene und persistente, mobile und toxische Stoffe. Diese dürfen nur zugelassen werden,

  • wenn ihre Verwendung für die Gesundheit und Sicherheit unerlässlich oder für das Funktionieren der Gesellschaft entscheidend ist.
  • wenn es keine akzeptablen Alternativen gibt.

Hilfestellung, um zu beurteilen, ob eine Verwendung unerlässlich ist, bietet Anhang des 23-seitigen Dokuments in Abschnitt III. Dort finden Ratsuchende auch Tabellen mit Kriterien, die gegeben sein müssen, um eine Verwendung der Stoffe zu rechtfertigen.

Sorgen Sie für die Compliance und Sicherheit Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter sales@kft.de zur Verfügung.

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