PFAS: Beschränkungsdossier vor größeren Anpassungen

Die mehr als 5.600 Kommentare, die zum ersten Entwurf des Beschränkungsdossiers eingegangen waren, könnten zu umfangreicheren Anpassungen führen als gedacht. Dies gab die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt, eine der fünf Behörden, die den Beschränkungsvorschlag mit ausgearbeitet haben.

Immerhin galt es, mehr als 100.000 Seiten auszuwerten, was eine viel breitere Informationsbasis brachte. Neue Erkenntnisse ergaben sich unter anderem

  • zu PFAS-Verwendungen, die im gegenwärtigen Entwurf nicht berücksichtigt sind. Aktuell ist zu prüfen, ob und inwieweit diese Verwendungen zu den Bewertungen bestehender Sektoren passen oder ob dafür zusätzliche Verwendungsbereiche zu definieren sind.
  • zur Frage, ob die vorgeschlagenen Ausnahmen und Übergangsfristen angemessen sind. Möglicherweise werden Ausnahmen hinzugefügt, überarbeitet oder gestrichen; Übergangsfristen könnten verlängert oder verkürzt werden.
  • weil inzwischen neue Inhalte aus diversen EU-Rechtsvorschriften hinzugekommen sind, die im aktuellen Entwurf des Dossiers noch nicht berücksichtigt sind. Hierzu zählt beispielsweise die überarbeitete F-Gas-Verordnung.
  • sodass sich die Dringlichkeit besser einschätzen lässt, welche PFAS zu beschränken oder zu verbieten sind.

Eile ist geboten, um eine EU-weit einheitliche Lösung zu erzielen und Alleingänge anderer EU-Staaten möglichst zu vermeiden. Zwei Länder sind bereits vorgeprescht. So ist in Dänemark (Pressemeldung in Dänisch) seit Anfang des Jahres der Verkauf und die Einfuhr von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen verboten, die auf Übungsplätzen verwendet werden. Und Anfang April veröffentlichte Frankreich einen Entwurf, um möglichst rasch PFAS in Spielzeug, Kosmetika und Textilien zu verbieten.

Möglicherweise haben Sie mit PFAS und/oder PFAS-haltigen Produkten zu tun und Sie möchten sich rechtlich absichern? Sprechen Sie uns jederzeit an unter sales@kft.de.

Share This Post

Post Navigation