CLP-Verordnung: EDC-Einstufung von Stoffen auf Basis von „Non-animal-Tests“ möglich

Endokrin wirksame Chemikalien (EDCs) können auch mithilfe von Tests identifiziert werden, die ohne Tierversuche auskommen. Dies stellt die EU-Kommission klar und hat aus diesem Grund die geplanten Änderungen im Anhang der CLP-Verordnung in ihrem Entwurf nochmals aktualisiert.

Aus dem alten Entwurf des Anhangs ging nicht klar hervor, dass eine Einstufung auch auf Basis von „Non-animal-Tests“ möglich ist. Im nachgebesserten Entwurf heißt es nun, die Einstufung in Kategorie 1 solle weitgehend auf Nachweisen aus mindestens einem der folgenden Bereiche beruhen:

a) Daten von Menschen oder Tieren;
b) sowohl Daten von Menschen als auch von Tieren
c) Daten, die nicht aus Tierversuchen stammen, aber ähnlich beweiskräftig sind wie die Daten aus a) bzw. b).

Die Aktualisierung des Entwurfs erfolgt im Rahmen der Pläne der EU-Kommission, neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufzunehmen. Erst kürzlich hatte die EU gemeldet, den Prozess der Einführung beschleunigen zu wollen.

Fragen rund um die CLP-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

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