EU beschleunigt Einführung neuer CLP-Gefahrenklassen

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die neuen CLP-Gefahrenklassen im Schnellverfahren einzuführen. Dank dieser sogenannten „fast track interservice consultation“ (ISC) ist die EU-Kommission in der Lage, den delegierten Rechtsakt noch vor Ende des Jahres zu verabschieden. Insgesamt schlägt die EU fünf neue Gefahrenklassen vor:

  • Endokrine Disruptoren (ED),
  • persistente, bio-akkumulierende und giftige Substanzen (PBT),
  • sehr persistente und sehr bio-akkumulierende Substanzen (vPvB),
  • persistente, mobile und giftige Substanzen (PMT), und
  • sehr persistente und sehr mobile Substanzen (vPvM).

Die Industrieverbände kritisieren das Vorgehen, weil eine vorschnelle Einführung neuer Gefahrenklassen das GHS-Prinzip untergrabe, das eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien anstrebt – und damit eine einheitliche Gefahrenkommunikation im weltweiten Handel.

Nichtsdestotrotz sollten sich Unternehmen auf eine Vielzahl neu einzustufender Stoffe einstellen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere Fortbildung „GHS in den USA und Kanada kompakt“ am 1. November 2022 hinweisen.
Fragen zum Thema GHS allgemein richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

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