Dichromate: EU gewährt Stoffeinsatz für bestimmte Anwendungen
Die EU-Kommission hat die REACH-Anträge von vier Unternehmen bewilligt und Na- sowie K-dichromat für bestimmte Verwendungen in der Verpackungs- sowie Luft- und Raumfahrtindustrie zugelassen.
Das niederländische Unternehmen Gentrochema BV, ein Schwesterunternehmen der deutschen Tymo Mineralien GmbH, darf Na-dichromat und K-dichromat unter anderem zur Oberflächenbehandlung von Metallen, Verbundwerkstoffen und Verdichtungen von Anodisationsschichten für die Luft- und Raumfahrtindustrie einsetzen sowie Na-dichromat zur Bearbeitung von Stahl für die Verpackungsindustrie.
Positiv beschieden hat die EU auch den Antrag der Unternehmensgruppe, bestehend aus Brenntag, UK, der AD International, NL, sowie der deutschen Henkel, die Na-dichromat ebenfalls zur Behandlung von Metalloberflächen nutzen möchte.
Die EU macht bei ihren Entscheidungen Artikel 60, Absatz 4 der REACH-Verordnung, geltend. Danach überwiegt der sozioökonomische Nutzen der Stoffverwendung die Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt, und es sind aktuell keine Alternativsubstanzen verfügbar.
Im vergangenen Jahr lehnte die EU einen Antrag eines deutschen Unternehmens zur Verwendung von Na-dichromat ab.
Sowohl Na- als auch K-dichromat sind aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Eigenschaften in Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet. Ihr Sunset Date war der 21. September 2017.
Weitere Informationen rund um die Zulassung finden Sie in der Broschüre REACH-Info 10: Die Zulassung unter REACH.
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