ECHA empfiehlt REACH-Zulassungspflicht für sieben Stoffe, darunter drei Siloxane

Die ECHA empfiehlt der EU, die folgenden sieben Substanzen in Anhang XIV der REACH-Verordnung, die sogenannte REACH-Zulassungsliste, aufzunehmen.  

  • Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) 
  • Decamethylcyclopentasiloxan (D5)  
  • Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) 
  • Terphenyl, hydriert  
  • Dicyclohexylphthalat (DCHP)
  • Dinatriumoctaborat 
  • Benzol-1,2,4-tricarbonsäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäureanhydrid, TMA) 

Damit wären Unternehmen, die diese Stoffe weiter verwenden möchten, verpflichtet, dafür eine Zulassung zu beantragen. Zuvor müssen allerdings noch Mitgliedstaaten, EU-Kommission und EU-Parlament der Aufnahme in die Zulassungsliste zustimmen. 

Besonders die geplante Zulassungspflicht für D4, D5 und D6 würde viele Unternehmen treffen, denn aufgrund der vielfältigen Funktionen – Weichmacher, Lösemittel, Feuchthaltemittel, Prozesshilfsmittel, Schmierstoffe, Trennmittel, Antischaummittel – werden sie in vielen Bereichen und Produkten eingesetzt. Deshalb stößt die ECHA-Entscheidung bei den Verbänden, unter anderem bei Silicones Europe auf Unverständnis. Sie führen zwei Gegenargumente ins Feld: Zum einen würden bereits weitreichende Beschränkungen für die Anwendungen dieser Stoffe gelten, und zum anderen gebe es für diese Stoffe keine adäquaten Ersatzstoffe.  

Mit der Zulassungspflicht möchte die ECHA künftig auch Verwendungen, die bislang nicht beschränkt waren, abdecken, etwa in der industriellen Produktion von Elektronik und in der Trockenreinigung. 

Aktuell sind in der Zulassungsliste 54 Stoffe eingetragen.  

Haben Sie Fragen bezüglich der rechtlichen Compliance Ihrer Produkte? Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da.  

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