ECHA: Fristverlängerungen bei Datenanforderungen möglich – Sunset Dates bleiben bestehen

Angesichts der Corona-Krise könnte die ECHA Fristverlängerungen gewähren, etwa wenn Unternehmen im Rahmen der Stoffbewertung bestimmte Informationen liefern müssen. Die Behörde wird die Situation beobachten und im Bedarfsfall mögliche Maßnahmen treffen.

Wie ein ECHA-Sprecher der Informationsplattform Chemical Watch mitteilte, möchte die ECHA den Betrieb bestmöglich aufrechterhalten und rechnet deshalb nicht mit wesentlichen Verzögerungen.

Auch an den in diesem Jahr anstehenden Ablauffristen (sunset dates) wird sich nichts ändern. Folglich dürfen die folgenden acht als reproduktionstoxisch in der Kategorie 1B eingestuften Substanzen ab dem 4. Juli 2020 weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden – es sei denn, es liegt eine Zulassung vor.    

  • 1-Brompropan (n-Propylbromid), wird in Wasch- und Reinigungsprodukten verwendet sowie zum Herstellen von Elektro- und Elektronikgeräten 
  • Diisopentylphthalat, in Kosmetika nachgewiesen 
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich; wird bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneimitteln und Parfümen eingesetzt; 
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester 
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear 
  • Bis(2-methoxyethyl)-phthalat, in Kosmetika nachgewiesen 
  • Dipentylphthalat 
  • n-Pentyl-isopentylphthalat 

Für die beiden als krebserregend in der Kategorie 1B und gleichzeitig als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe) sowie als sehr hoch bioakkumulierend (vPvB-Stoffe) eingestuften Stoffe Anthracenöl und „Pech, Kohlenteer, Hochtemp.“ ist die Ablauffrist der 4. Oktober 2020.

Wie geplant sollen auch die REACH-Beschränkungen von 1-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP) am 9. Mai in Kraft treten sowie für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) am 1. November.

Ein Coronavirus-Update zu Veranstaltungen hält die ECHA für Interessierte bereit.

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