ECHA: Tonnageband-Herabstufung wird bei der Dossierbewertung berücksichtigt

Wenn ein Unternehmen das Produktionsvolumen eines Stoffes verringert und das Dossier entsprechend aktualisiert, wird die ECHA dies künftig beim Bewerten der Registrierungsdossiers berücksichtigen. Allerdings muss das betroffene Unternehmen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, aus dem hervorgeht, welche Stoffmenge im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführt oder hergestellt wurde. Dies hat die Agentur Ende Juli in einer Pressemitteilung klargestellt.

Richtungsweisend hierfür ist ein Urteil der ECHA-Beschwerdekammer (Board of Appeal, BoA) vom November 2021. Das Gremium hatte entschieden, dass die Agentur eine Verringerung des Produktionsvolumens beim Bewerten der Dossiers als wesentliche neue Information in ihre Entscheidung einbeziehen muss. Die ECHA-Prüfer hatten dies ursprünglich an eine Frist geknüpft. So musste das Unternehmen die Tonnage-Herabstufung unbedingt in der Phase des laufenden Bewertungsprozesses melden. Lag vonseiten der ECHA bereits ein Entwurf zur Entscheidung der Dossierbewertung vor, haben die Prüfer die Dossieränderungen nicht mehr akzeptiert und vom Unternehmen mehr Daten gefordert als dies nach dem tatsächlichen Tonnageband nötig wäre.

Für Unternehmen ist das Produktionsvolumen ein entscheidender Parameter. Je geringer das Tonnageband, desto geringer sind die Datenanforderungen für das Dossier.

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