Taiwan ändert Vorgaben für Kennzeichnung und SDSs bei bedenklichen Chemikalien

Die taiwanesische Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) möchte die Kennzeichnungspflichten für giftige und bedenkliche Chemikalien an die CLP-Verordnung der EU angleichen. Damit hätte Taiwan gleichzeitig die Vorschriften von EPA und Arbeitsministerium harmonisiert, die bislang unterschiedliche Vorgaben hatten. Eine von der EPA initiierte Konsultation zum Entwurf der Gesetzesergänzungen läuft noch bis 20. August.

Der Ende Juli veröffentlichte Entwurf (in taiwanesisch) legt unter anderem die Mindestanforderungen fest, die künftig für Chemikalienetiketten sowie für die Inhalte von SDSs gelten sollen. Er gibt beispielsweise an, welche Größe die Etiketten haben müssen.

Folgende Vorgaben sind in Abhängigkeit des Fassungsvermögens der Behälter vorgesehen:

  • ≤ 3 Liter: wenn möglich, mindestens 52 mm x 74 mm
  • > 3 Liter, aber ≤ 50 Liter: mindestens 74 mm x 105 mm
  • > 50 Liter, aber ≤ 500 Liter: mindestens 105 mm x 148 mm
  • > 500 Liter: mindestens 148 mm x 210 mm

Aus dem Entwurf geht ferner hervor, dass giftige und bedenkliche Stoffe künftig gemäß der nationalen Norm CNS 15030 der Republik China eingestuft werden sollen.

Liegt die Stoffkonzentration unter der als gefährlich eingestuften Konzentration, sind die Namen der gefährlichen Inhaltsstoffe, Warnhinweise sowie Angaben zum Lieferanten anzugeben. Ist sie dagegen höher als in der Norm festgelegt, sind zusätzlich der englische Name des Stoffs, deren CAS-Registrierungsnummer und der Gewichtsprozentsatz der Konzentration auf dem Etikett anzubringen.

Die Behörde möchte den Unternehmen bis Ende August 2023 Zeit geben, um die Änderungen umzusetzen.

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere Schulung Chemikalien-Verordnungen in Ostasien am 21. November hin. Sind Sie auf dem taiwanesischen Markt unterwegs? Dann richten Sie Ihre Fragen gerne an uns unter sales@kft.de.

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