EU bereitet Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Batterien vor

Am 17. August 2023 trat die EU-Verordnung 2023/1542 (EU-Batterieverordnung) in Kraft.   Sie gilt bis auf wenige Ausnahmen ab dem 18. Februar 2024. Mit der neuen Verordnung für Batterien und Altbatterien schafft die EU einen harmonisierten Rechtsrahmen für den EU-Binnenmarkt, der alle Aspekte rund um den Lebenszyklus von Batterien regelt.

Unter anderem werden mit der Verordnung Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Batteriekomponenten eingeführt, und die EU plant, gefährliche Stoffe in Batterien zu beschränken.

Derzeit identifiziert die EU-Kommission gemeinsam mit der ECHA alle besorgniserregenden Stoffe, die in Batterien vorkommen oder die bei deren Herstellung eine Rolle spielen. Der Bericht soll Ende 2027 vorliegen und die Grundlage für künftige Beschränkungsmaßnahmen sein.

Das Procedere rund um die Beschränkungsvorschläge soll genauso laufen wie bei Stoffbeschränkungen im Rahmen der REACH-Verordnung, das heißt mit Unterstützung der ECHA. Deren Ausschüsse für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, RAC) und sozioökonomische Analyse (Socio-Economic Analysis Committee, SEAC) werden die Vorschläge bewerten und es wird Konsultationen der Interessengruppen geben. Auf Basis der Ergebnisse wird die EU-Kommission schließlich über eine Beschränkung entscheiden.

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