EU senkt Grenzwert für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Granulaten und Mulchen

Die EU hat den Grenzwert für die Gesamtkonzentration von acht PAKs in Granulaten und Mulchen von 100 mg/kg oder 1.000 mg/kg in Mischungen auf 20 mg/kg (entspricht 0,002 Gewichtsprozent) gesenkt. Dies legte die EU in der am 21. Juli veröffentlichten EU-Verordnung 2021/1199 fest. Die Interessenträger haben nun bis zum 10. August Zeit, um geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung zu treffen.  

Einer der Haupteinsatzgebiete von Gummigranulaten sind Kunstrasenplätze, wo sie als Füllmaterial eingesetzt werden. Außerdem werden Granulate und Mulche als Belag für verschiedenste Sport- und Spielstätten verwendet, etwa für Spielplätze, Golfplätze, Leichtathletikanlagen, aber auch für Wanderwege oder Schießstände. Diese Granulate und Mulche werden überwiegend aus Altreifen gewonnen und enthalten meist PAKs. Diese acht PAKs sind in Anhang VI der REACH-Verordnung als karzinogen der Kategorie 1B aufgeführt und daher zu beschränken. 

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