EU veröffentlicht Entwurf zur Beschränkung von Mikroplastik

Die Europäische Kommission hat Ende August auf ihrer Website den Entwurf zur Beschränkung von Mikroplastik veröffentlicht. Von der Regelung betroffen sind kleinste Kunststoffpartikel, die aufgrund ihrer abrasiven Wirkung häufig Reinigungs- und Körperpflegemitteln zugesetzt werden. Mit der Verordnung erhofft sich die EU, in einem Zeitraum von zwanzig Jahren die Freisetzung von 500.000 Tonnen Mikroplastik zu vermeiden. Damit handelt die EU gemäß dem EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“, den die EU im Mai vergangenen Jahres publiziert hatte.

Die EU-Experten haben den ursprünglich von der ECHA vorgelegten Entwurf an einigen Stellen geändert.

  • So sind die Mikropartikel erst ab einer Größe von 0,1 Mikrometer (statt 1 Nanometer) zu erfassen.
  • Für Verwendungen in Industrieanlagen, Arzneimitteln, Düngemitteln, die unter die EU-Düngemittelverordnung fallen, sowie für Verwendungen in Lebensmittelzusatzstoffen und In-vitro-Diagnostika gelten Ausnahmeregelungen.
  • Unternehmen sind verpflichtet, auf dem Etikett, auf der Verpackung, im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Packungsbeilage anzugeben, wenn ein Produkt synthetische Polymer-Mikropartikel enthält.
  • Den Unternehmen werden – je nach Produkt – Übergangsfristen von vier bis zwölf Jahren eingeräumt.

Der Entwurf wird auf der Sitzung des REACH-Ausschusses am 23. September erörtert.

Haben Sie Fragen zur Mikroplastikproblematik oder zur Sicherheit ihrer Produkte? Sprechen Sie uns an unter sales@kft.de.

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