Japan: Gesetz bringt neue Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter

Japan aktualisiert sein Gesetz für Arbeits- und Gesundheitsschutz (Industrial Safety and Health Act, ISHA). Für Unternehmen bedeutet dies: neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter und an die Kennzeichnung von Stoffen. Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (Ministry of Health, Labour and Welfare, MHLW) gab die Gesetzesänderungen (in japanisch) am 31. Mai 2022 bekannt.

Demnach gelten ab dem 1. April 2023 laut ISHA unter anderem folgende Pflichten:

  • Es sind Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten, die Informationen darüber enthalten, wie sich Stoffe auf den Menschen auswirken. Liegen neue Erkenntnisse über die Stoffe vor, müssen die SDS aktualisiert und die Kunden innerhalb eines Jahres darüber informiert werden.
  • Werden Stoffe in einen anderen Behälter umgefüllt, sind auf dem Etikett sämtliche Gefahreninformationen anzubringen.
  • Halten die Unternehmen die ISHA-Vorgaben für das Chemikalienmanagement ein, werden sie vom Arbeitsdirektor der Präfektur zertifiziert und sind befugt, bei bestimmten Stoffen ein selbstreguliertes Risikomanagement einzuführen. Diese Stoffe sind beim MHLW gelistet; bei ihnen besteht das Risiko der Langzeittoxizität.

Ziel des Ministeriums ist es, die Sicherheit der Arbeitnehmer und das Risikomanagement am Arbeitsplatz zu verbessern. Mit dem selbstregulierten Modell soll die Eigenverantwortung gefördert werden.

Wir sind mit den Chemikalien-Verordnungen in Japan vertraut. Sprechen Sie uns gerne an unter sales@kft.de.

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