Neue Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter: Planen Sie die Aktualisierung rechtzeitig

Seit Anfang des Jahres gilt die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. In diesem Anhang II sind die neuen Anforderungen festgelegt, die beim Erstellen eines Sicherheitsdatenblatts (SDS) zu beachten sind; dies betrifft sowohl den Inhalt als auch das Format der SDS. 

Die neue Verordnung dient zum einen dazu, die Inhalte der SDS an neue spezifische Anforderungen für Stoffe mit Nanoformen anzupassen. Zum anderen sollen die SDS-Anforderungen in der EU mit den Vorgaben der 6. und 7. Revision des UN-GHS in Einklang gebracht werden. Für Unternehmen bedeutet das: Sie sind verpflichtet, Ihre SDS zu aktualisieren und gegebenenfalls zu ergänzen.  

Dabei handelt es sich unter anderem um erweiterte Informationen zu 

  • physikalisch-chemischen Eigenschaften  
  • gefährlichen Inhaltsstoffen in Gemischen (Abschnitt 3 des SDS)  
  • endokrinen Disruptoren und spezifischen Nanoformen und Partikelgrößen von Stoffen 

 Beachten Sie die Fristen

Zwar gewährt die Verordnung für die Umsetzung der neuen Anforderungen eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 – das heißt, alle aktuell im Bestand vorhandenen SDS, die nach den vorhergehenden Regelungen erstellt wurden, sind bis zu dieser Frist gültig. Dennoch sollten Sie für sich Planungssicherheit schaffen und die Verkehrssicherheit Ihrer Stoffe und Produkte frühzeitig sicherstellen. 

Entlasten Sie Ihr Team  

Wir kennen die rechtlichen Anforderungen, wissen, welche Informationen zu ändern und/oder zu ergänzen sind und halten Ihnen für Ihr Tagesgeschäft den Rücken frei, indem wir die Daten über einen sicheren Fernzugriff direkt in Ihrem Kundensystem aktualisieren. Der Vorteil: Sie sparen Ressourcen und haben maximale Transparenz. 

Noch besser: Über eine Rahmenvereinbarung bieten wir Ihnen einen speziellen Wartungs- und Betreuungsservice an. Im Bedarfsfall aktualisieren wir Ihre SDS nach Absprache mit Ihnen automatisch, ohne dass Sie sich über Gesetze informieren und selbst aktiv werden müssen. 

Lassen Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten von uns beraten und nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf unter       sales@kft.de.  

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