Neues EU-Durchsetzungsprojekt: EU überprüft, ob Industrie Meldepflicht von Mischungen an Giftnotrufzentralen einhält

Vollzugsbehörden und Zollinspektoren werden ab 2022 EU-weit im Rahmen eines neuen EU-Durchsetzungsprojekts kontrollieren, ob Unternehmen ihrer Meldepflicht bei gefährlichen Gemischen nach Artikel 45, CLP-Verordnung, nachkommen. Dies hat das ECHA-Durchsetzungsforum auf einer Sitzung Ende Oktober 2020 beschlossen. Nach Angaben der ECHA sollen die Überprüfungen bis Mitte 2023 laufen; der Abschlussbericht mit den Ergebnissen soll Anfang 2024 veröffentlicht werden.  

Gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung müssen Unternehmen ab Januar 2021 Gemische – etwa Farben, Waschmittel, Klebstoffe – , die für Verbraucher und gewerbliche Zwecke in Verkehr gebracht werden, bei der ECHA melden. Für rein industriell genutzte gefährliche Gemische ist die Meldefrist der 1. Januar 2024. Dafür hat die ECHA das zentrale Benachrichtigungsportal der Giftnotrufzentralen entwickelt und einen Leitfaden veröffentlicht.

Wir sind mit allen fachlichen und technischen Anforderungen hinsichtlich der künftigen harmonisierten Produktmeldung vertraut und beraten Sie nicht nur umfassend, sondern übernehmen auf Wunsch auch das komplette Anmeldeprozedere. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unser Seminar „Artikel 45 Meldungen in der EU“ im Februar. Das genaue Datum wird in Kürze bekannt gegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns unter clp-info@kft.de.

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