SCIP-Datenbank-Meldefrist: Verband fordert Aufschub um ein Jahr

Der europäische Dachverband der ingenieurstechnischen Industrien, Orgalim (Organisme de Liaison des Industries Métalliques Européennes), fordert in einem Positionspapier, die Frist für die Meldepflicht von SVHC in Erzeugnissen von Januar 2021 um ein Jahr zu verschieben. Außerdem stellt der Verband, der die Interessen von rund 770.000 Unternehmen im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik sowie Metalltechnologie vertritt – diese stemmen ein Drittel aller europäischen Exporte – Nutzen und Machbarkeit der Meldepflicht in Frage.

Hintergrund der Meldepflicht ist Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe i, der aktualisierten EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2018/851). Laut diesem Artikel sind Unternehmen dazu verpflichtet, Informationen über Erzeugnisse zu melden, die ab dem 5. Januar 2021 in Verkehr gebracht werden – sofern es sich dabei um Erzeugnisse handelt, die Stoffe der Kandidatenliste in einer Menge von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) enthalten.

Mit der Meldepflicht will man den SVHC in Erzeugnissen auf die Spur kommen und diese Stoffe sukzessive aus dem Stoffkreislauf eliminieren. Allerdings bezweifeln laut Orgalim Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen den Nutzen einer solchen Datenbank. Daher fordert der Verband als dringlichste Maßnahme eine Folgenabschätzung, um den Mehrwert klarer zu greifen, bevor man den Unternehmen Kosten aufbürdet. Denn die Meldepflicht trifft kleine und mittelständische Unternehmen wegen des Einbruchs durch die Coronakrise besonders hart. Tatsächlich sind die Erzeugnisse dieser Branchen meist sehr komplex, und je komplexer ein Erzeugnis ist, desto höher sind Aufwand und Kosten für eine Meldung. Als Beispiel führt das Positionspapier einen Hersteller von Ventilen an. Dieses Ventil besteht aus drei einzelnen Produkten. Für den Hersteller bedeutet dies pro Jahr rund 12.800 Meldungen.

Häufig sind die Informationen in der Lieferkette gar nicht verfügbar und müssen erst ermittelt werden, was in der Kürze der Zeit kaum zu bewältigen ist. Genau hier setzt ein weiterer Kritikpunkt von Orgalim an, der den Umfang der Informationsanforderungen anprangert. Die Anforderungen gingen nämlich wesentlich über die Forderungen in Artikel 33, Absatz 1 der REACH-Verordnung hinaus, auf den sich die EU-Abfallrahmenrichtlinie bezieht.

Orgalim bietet drei Lösungen an: Am effektivsten sei es
1. sich auf die SVHC zu konzentrieren, die Abfallströme am meisten belasten und daher Probleme beim Recycling verursachen. Ansonsten laufe man Gefahr, sich bei Millionen von Erzeugnissen und mehr als 200 betroffenen Schadstoffen, zu verzetteln.

2. sich auf einen massenbasierten Ansatz zu konzentrieren. Denn die Umwelt gewinnt mehr, wenn das Recycling von 10 Erzeugnissen mit einem Gehalt von 10 % SVHC verbessert wird anstatt von 1.000 Erzeugnissen mit einem Gehalt von 0,1 % SVHC.

3. vorzusorgen und SVHC von vornherein zu ersetzen. Hierzu müssten Hersteller, Forschungseinrichtungen und Abfallbehandler ihren Anteil beitragen – am besten gemeinsam im Rahmen von innovationsfördernden EU-Programmen.

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Was ist neu?
Wir erweitern unser Schulungsprogramm um die Bereiche Arbeitsschutz und Gefahrgut. Mit den Experten der Infraserv Höchst Gruppe runden wir unser Portfolio sinnvoll ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Ab sofort bieten wir dort auch vier unserer KFT Seminare am Standort „Industriepark Höchst“ an.

Zusätzlich werden bald ausgewählte Themen des Chemikalienrechts kompakt und verständlich, zu attraktiven Konditionen, als Online-Schulung stattfinden. Hier können Sie sich über unser neues Format informieren.

Unsere regulären Schulungen bieten wir dieses Halbjahr selbstverständlich wieder an. Diese befassen sich mit Themen wie Gefahrstoffe in der EU und weltweit, Kosmetik, Biozide, REACH und Verbraucherprodukte.

Folgende Schulungen finden demnächst statt:

01.-02.09.2020 Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Griesheim
03.09.2020 Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Griesheim
22.-23.09.2020 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
24.09.2020 Übungstag: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
13.-14.10.2020  Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt
15.10.2020  Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt

Die gesamte Seminarübersicht finden Sie hier.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei uns unter academy@kft.de melden.

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