Südkorea ändert Chemical Controls Act (CCA)

Das südkoreanische Umweltministerium (MoE) hat die Durchführungsbestimmungen zum Chemical Controls Act (CCA) (nur in koreanisch) ergänzt. Der CCA regelt die Kontrolle und den Umgang mit Gefahrstoffen und gibt vor, wie Chemieunfälle zu vermeiden und im Ernstfall zu vermelden sind.

Geändert wird das Procedere bei 

  • Vertraulichkeitsanträgen für Stoffuntersuchungen 
  • der Sanktionierung spezialisierter Agenturen, die Umweltverträglichkeitsberichte oder externe Folgenabschätzungen erstellen 
  • der Überprüfung, ob Risikomanagementpläne umgesetzt werden.

Unternehmen, die die Ergebnisse von Stoffuntersuchungen vertraulich behandelt wissen wollen, müssen dies künftig beantragen.

Wird im Zuge von Kontrollen festgestellt, dass Einrichtungen, Ausrüstungen oder Personal von spezialisierten Stellen, die Umweltverträglichkeitsberichte oder externe Folgenabschätzungen erstellen, unzureichend sind, werden Sanktionen verhängt. Zunächst werden Verwarnungen ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen drohen der entsprechenden Stelle bis zu sechs Monate Sperre.

Geändert wird auch der Zeitplan bei Inspektionen, die von Angestellten des National Institute of Chemical Safety (NICS) durchgeführt werden. Sie sollen die Risikomanagement- und Unfallverhütungspläne in Einrichtungen überprüfen, die mit gefährlichen Stoffen zu tun haben. Erstmals sollen die Inspektionen zwei Jahre nach Erhalt des Eignungsbescheides stattfinden; nach vier Jahren wird die Einrichtung dann abermals inspiziert.

Die Änderung gilt seit dem 29. November 2018.

Gemeinsam mit Partnern betreuen wir Unternehmen auf dem südkoreanischen Markt. Gerne informieren wir Sie unter reach@kft.de.

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