Südkorea stuft 86 neue Arbeitsstoffe als gesundheitsgefährdend ein

Südkoreas Ministerium für Beschäftigung und Arbeit (Ministry of Employment and Labor, MoEL) hat Ende November eine Liste mit 253 Stoffen veröffentlicht (nur in koreanisch), die im Jahr 2020 neu hergestellt und/oder importiert worden sind. Darin gelistet sind die Namen der Verbindungen, deren Gefahren- und Risikoeinstufungen, die hergestellte oder importierte Menge sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. 

Von den 253 Stoffen hat das Ministerium 86 als gefährlich für Arbeitnehmer identifiziert. Bei der Auswahl und Einstufung orientierten sich die Verantwortlichen an den Daten und Angaben in den „Survey reports“ (siehe unten) sowie in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern (SDB). 

Für diese SDB gelten gemäß dem ergänzten südkoreanischen Arbeitsschutzgesetz (Industrial Safety and Health Act, ISHA) ab Januar 2021 neue Anforderungen. Bevor ein Unternehmen einen als gefährlich eingestuften Stoff oder ein Stoffgemisch, das eine gefährliche Komponente enthält, auf den südkoreanischen Markt bringt, muss es dem Ministerium ein SDB mit aktuellen Angaben über den Stoff einreichen.      

Dabei bestehen für das Unternehmen drei Möglichkeiten. 

  1. Es kann im SDB die vollständige Zusammensetzung des Gemischs angeben.
  2. Es kann im SDB nur die als gefährlich eingestuften Komponenten angeben und in einem separaten Dokument die Namen der restlichen Substanzen aufführen.
  3. Bei importierten Gemischen besteht für das Unternehmen zusätzlich die Option, im SDB nur die Daten zu den gefährlichen Stoffen anzugeben, und in einem separaten Statement zu versichern, dass die restlichen Substanzen harmlos sind.    

Ferner verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen, bei neuen Stoffen, die sie im Tonnageband 100 kg oder mehr pro Jahr herstellen und/oder importieren, dem MoEL einen „Survey Report“ vorzulegen oder die Stoffe beim Umweltministerium unter K-REACH zu registrieren. Dieser „Survey Report“ dient dem MoEL als Informationsgrundlage zum Festlegen von Sicherheitsmaßnahmen für Arbeitgeber.  

Diese sind verpflichtet, für diejenigen Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, besondere Gefahren- und Risikovorkehrungen zu treffen. Dazu zählen beispielsweise das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sowie das Vorhalten von Belüftungssystemen. 

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de

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