Am 1. Januar 2025 werden alle Meldungen für gefährliche Gemische bezüglich der physikalischen und der Gesundheitsgefahr, die im nationalen Format erstellt wurden, ungültig. Deshalb ist es wichtig, dass Importeure, Hersteller und Vertreiber ihre Produktmeldungen schnellstmöglich überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Dazu müssen sie die Produktdaten und Rezepturen ihre gefährlichen Gemische im…
Seit 1. Januar 2024 gilt: Wer in der EU gefährliche Gemische für industrielle Anwendungen wie Farben, Reinigungsmittel und Klebstoffe in Verkehr bringt, muss deren Rezepturen und Produktdaten der ECHA melden (Poison Centre Notification, PCN) – und zwar im vorgeschriebenen harmonisierten XML-Format. Die ECHA leitet die Informationen dann an die Giftinformationszentren…