Die ECHA verschärft den Druck auf Unternehmen, Artikel 22 Absatz 1 der REACH-Verordnung zu erfüllen und Registrierungsdossiers „unverzüglich anhand der einschlägigen neuen Informationen zu aktualisieren und diese der Agentur zu übermitteln“. Diese Verschärfung macht die ECHA im Zuge des Stoffbewertungsprozesses geltend. So verlangt die ECHA von Unternehmen, die von der Aktualisierung...
Die ECHA hat den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft verabschiedet. Demzufolge sollen von 2015 bis 2017 insgesamt 134 Substanzen bewertet werden – im laufenden Jahr sind es 48 Substanzen. Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland obliegt diese Aufgabe den drei Bundesoberbehörden: der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin…