Türkei: Fristverlängerung für KKDIK-Registrierung nun offiziell

Das türkische Umweltministerium hat das KKDIK-Gesetz geändert und damit neue Registrierungsfristen festgelegt. Den entsprechenden Gesetzestext hat das Ministerium am 23. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht (in Türkisch).

Mit der Gesetzesänderung gewährt die türkische Regierung den Unternehmen für die Stoffregistrierung genau die Fristen, die bereits seit einigen Monaten im Raum standen.

  1. Dezember 2026:
  • Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich > 1.000 Tonnen/Jahr
  • Desgleichen für CMR-Stoffe (krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend) im Tonnagebereich > 1 Tonne/Jahr sowie
  • für Stoffe im Tonnagebereich >100 Tonnen/Jahr, die als akut wassergefährdend (Akut 1) und langfristig wassergefährdend (Chronisch 1) eingestuft sind.
  1. Dezember 2028:
  • Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich 100 – 1.000 Tonnen/Jahr
  1. Dezember 2030:
  • Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich 1 – 100 Tonnen/Jahr

 

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