Türkei-REACH: Warum es bei den Registrierungen hakt

In der Türkei gilt nach Türkei-REACH (türk.: KKDIK) für alle chemischen Stoffe, die in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr dort hergestellt werden oder die in dieser Menge dorthin importiert werden, eine einheitliche Registrierungsfrist bis Dezember 2023. Ansonsten droht ein Importstopp.

Die Registrierungsphase läuft bereits seit März 2021. Das Registrierungsprozedere läuft jedoch bislang alles andere als zügig. Bis Ende 2021 waren gerade einmal knapp 100 Registrierungen zu verzeichnen. Für die schleppende Registrierung sind in erster Linie zwei Gründe verantwortlich.

Zum einen wird zäh um die Daten-Zugriffsrechte und deren Gebühren gerungen: Diese werden im sogenannten „Letter of Access“ festgelegt und dann fällig, wenn Stoffregistrierungen nicht von einzelnen, sondern von mehreren Unternehmen gemeinsam eingereicht wurden. Viele, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, weigern sich aber bislang, die von den Dateninhabern geforderten Gebühren zu bezahlen, was den Registrierungsprozess verlangsamt.

Zum anderen bemängeln viele Unternehmen die schwerfällige Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (Ministry of Environment, Urbanisation and Climate Change, MoEUCC). Die Malaise beginnt bereits bei der Bezahlung der Registrierungsgebühren. Bislang akzeptiert das Ministerium keine Online-Zahlungen; vielmehr sind Unternehmensvertreter angehalten, die Gebühren via Barzahlung in einer Bankfiliale zu tätigen.

Auch die mangelhafte Kommunikation vonseiten des Ministeriums wird von vielen Unternehmen angeprangert. Bezeichnend dafür ist die Tatsache, dass das Ministerium während des gesamten Jahres 2021 nur zwei kurze Ankündigungen auf seiner Website veröffentlicht hat.

Fehlende Transparenz ist ein weiterer Kritikpunkt. Zwar gab das MoEUCC bekannt, dass bislang mehr als 160.000 chemische Stoffe angemeldet wurden. Aber welche davon KKDIK-Vorregistrierungen sind und welche Anmeldungen gefährlicher Stoffe gemäß der türkischen CLP-Verordnung (SEA), ist unklar.

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