REACH-Revision: Stellungnahmen bis 15. April möglich

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu ihren REACH-Revisionsplänen gestartet und dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Stakeholder sind eingeladen, ihre Kommentare bis zum 15. April abzugeben.  

Die angekündigten REACH-Änderungen sind durchaus von Brisanz, denn geplant sind unter anderem verschärfte Datenanforderungen, die Ausweitung von Verwendungsbeschränkungen, eine umfassende Regulierung ganzer Stoffgruppen und eine Abkehr vom Ansatz der risikobasierten Chemikalienregulierung bei gefährlichen Stoffen.  

Im Einzelnen geht es um   

  • erweiterte Datenanforderungen bei Registrierungsanforderungen: So soll die sichere Verwendung von gefährlichen Stoffen ausführlicher dokumentiert werden; geplant ist auch eine Registrierung bestimmter Polymere. 
  • eine schnellere und einfachere Lieferkettenkommunikation: Der elektronische Austausch von Sicherheitsdatenblättern soll verbessert werden. 
  • die Möglichkeit, vergebene Registrierungsnummern zu widerrufen, wenn Registrierungen fehler- oder lückenhaft sind.  
  • die Überarbeitung der Durchsetzungsbestimmungen: Unter anderem soll es strengere Grenzkontrollen geben.  
  • eine Reform der Zulassungs- und Beschränkungsverfahren: Bei der Bewertung von Stoffen steht unter anderem eine Abkehr vom risikobasierten hin zum gefahrenbasierten Ansatz im Raum. Stoffverbote wären dann allein auf Basis intrinsischer Stoffeigenschaften möglich.  
  • die Einführung eines „Mixture Assessment Factors“ (MAF): Mit einem solchen Parameter erhoffen sich Wissenschaftler, die Risiken von Gemischen – Substanzen können sich in ihrer Wirkung verstärken – besser einschätzen zu können.  

Die EU-Kommission möchte bis Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen.  

Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da, wenn Sie in punkto REACH Unterstützung benötigen. 

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