UK-REACH: Britische Regierung möchte Fristen für REACH-Registrierung verlängern

Das britische Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs, DEFRA) plant, die Registrierungsfristen zu verlängern und hat eine Konsultation gestartet, die bis zum 1. September läuft. Die DEFRA-Verantwortlichen plädieren für folgende neue Übergangsfristen:

Oktober 2026 (vormals 28. Okt. 2021 bis 28. Okt. 2023):

  • für Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten von UK-REACH (31. Dezember 2020) in die REACH-Kandidatenliste der EU aufgenommen wurden;
  • für SVHC-Stoffe, die im Tonnageband >1 t/a hergestellt oder eingeführt werden;
  • für Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind und im Tonnageband >100 t/a hergestellt oder eingeführt werden;
  • für alle Stoffe, die im Tonnageband >1.000 t/a hergestellt oder eingeführt werden.

Oktober 2027 (vormals 28. Okt. 2021 bis 28. Okt. 2025):

  • für Stoffe, die vor der ersten Einreichungsfrist in die britische REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden;
  • für alle Stoffe, die im Tonnageband >100 t/a hergestellt oder eingeführt werden.

Oktober 2028 (vormals 28. Okt. 2021 bis 28. Okt. 2027):

  • für alle Stoffe, die im Tonnageband >1 t/a hergestellt oder eingeführt werden.

Die Entwicklung eines neuen Registrierungsmodells, so die Begründung der Regierung für die Fristverschiebung, brauche mehr Zeit. Ziel dieses Modells sei es, den Kostenaufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten. Denn der Übergang von der EU-REACH-Verordnung auf die britische REACH-Verordnung ist für Unternehmen kostspielig, weil sie zusätzliche Daten erwerben müssen. Bis wann das Modell stehen soll, gab die Regierung nicht bekannt.

Sollten Sie auf dem britischen Markt tätig sein, beachten Sie bitte unser Serviceangebot. Natürlich stehen wir ihnen bei Fragen auch gerne zur Verfügung unter sales@kft.de.

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