Verordnungsentwurf der EU zu Anhang VIII der CLP-Verordnung: Meldefrist für Gemische wird verschoben

Nach Forderungen von Industrieverbänden (Lesen Sie dazu auch unsere Meldung Giftnotrufzentralen: ECHA hat Meldeportal für gefährliche Gemische eröffnet) hat die EU-Kommission reagiert und einen neuen Verordnungsentwurf erarbeitet. Nach diesem Entwurf soll die Meldefrist für Gemische, die von Verbrauchern verwendet werden, vom 1. Januar 2020 um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben werden.

Ferner gibt es im Entwurf Hinweise, dass bei der Lieferung von gefährlichen Gemischen an industrielle Verwender der UFI-Code (Unique Formula Indicator) nur noch im Sicherheitsdatenblatt (SDS) und nicht mehr auf dem Etikett erscheinen muss. Bei der Lieferung unverpackter gefährlicher Gemische muss er entweder auf dem SDS oder auf einer Kopie des Etiketts, das die Ware begleitet, angegeben sein. Auch bezüglich Produktkennung, Antragsteller und der Konzentrationsbereiche sind Änderungen und/oder Ergänzungen geplant.

Der Verordnungsentwurf soll im Rahmen der nächsten CARACAL-Sitzung am 1. und 2. Juli in Brüssel diskutiert werden. Der Entwurf könnte dann September/Oktober verabschiedet werden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter clp-info@kft.de.

Share This Post

Post Navigation