Vietnam plant Gesetzesänderungen für gefährliche Stoffe

Vietnam möchte die Kennzeichnungs-, SDS- und Meldevorschriften für Chemikalien, die einer Anwendungsbeschränkung unterliegen, ändern. Eine entsprechende Konsultation läuft bis zum 26. Juni.

Der Ende April vom Ministerium für Industrie und Handel (Ministry of Industry and Trade, MoIT) veröffentlichte Entwurf (in vietnamesisch) sieht vor, das Chemikaliengesetz (Verordnung Nr. 113/2017/ND-CP) und die Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes (Nr. 32/2017/TT-BCT) zu aktualisieren. Sobald der Entwurf angenommen ist, müssen Hersteller und Importeure, die auf dem vietnamesischen Markt tätig sind, unter anderem folgende neue Vorgaben beachten.

  • Für gefährliche Substanzen sind künftig Sicherheitsdatenblätter (SDS) vorzuhalten. Nur wenn diese vorliegen, dürfen die betreffenden Stoffe auf den Markt gebracht werden. Welche Informationen die SDS enthalten müssen, ist in Anhang 9 des Gesetzes festgelegt.
  • In den Jahresberichten („annual reports from industry on chemicals-related activities“) müssen gefährliche Inhaltsstoffe in Gemischen angegeben werden, wenn deren Konzentration 0,1 % überschreitet. Von der Regelung ausgenommen sind Stoffe, die in Anhang II gelistet sind (Verbotsliste).
  • Herstellungs- und Handelslizenzen für beschränkte Chemikalien sind auf fünf Jahre befristet und gelten ab dem Datum der Lizenzerteilung.
  • Die Kennzeichnung von Chemikalien muss den geltenden Vorschriften für Waren entsprechen.
  • Wenn gefährliche Güter transportiert werden, müssen die Gefahrgutzeichen den geltenden Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter entsprechen.

Wir sind mit den SDS-Anforderungen, die in Vietnam gelten, vertraut. Kommen Sie mit Ihren Fragen gerne auf uns zu unter sales@kft.de.

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