18. ATP: Übergangsfristen laufen aus

Ab dem 1. Dezember 2023 gilt die 18. ATP zur CLP-Verordnung. Damit läuft die 18-monatige Übergangsfrist für Stoffe aus, die gemäß der delegierten Verordnung 2022/692 neu in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen wurden.  

Im Rahmen dieser Verordnung hat die EU-Kommission insgesamt 39 zusätzliche Stoffe gelistet, 17 Einträge wurden überarbeitet und ein Eintrag wurde gestrichen.

Unternehmen, die diese Stoffe herstellen oder importieren, sind verpflichtet, deren Kennzeichnung und Verpackung bis Ende November den neuen Vorgaben anzupassen und auch die SDB entsprechend zu ändern.  

Am 31. Juli dieses Jahres traten bereits die beiden Verordnungen 2023/1434 (19. ATP zur CLP-Verordnung) und 2023/1435 (20. ATP zur CLP-Verordnung) in Kraft.

Erhalten Sie sich die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte. Gerne beraten wir Sie über die nächsten Schritte. Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf unter sales@kft.de.

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