EU-Kommission: Ab 22. Februar 2022 dürfen Diisocyanate nur noch beschränkt verwendet werden

Die EU-Kommission hat Verordnung 2020/1449 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, in dem es um die Beschränkung von Diisocyanaten geht. Die Verordnung trat am 24. August in Kraft.

Laut Anhang, Absatz 1, dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen und Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, wenn deren Konzentration einzeln und in Kombination 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. Es sei denn, der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Und laut Anhang, Absatz 2, dürfen Diisocyanate – in den unter Absatz 1 beschriebenen Konzentrationsbereichen – nach dem 24. Februar 2022 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle oder gewerbliche Verwendung in Verkehr gebracht werden. Es sei denn, der Lieferant stellt sicher, dass der Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) von den Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b Kenntnis hat, und dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Die Schulungen müssen alle vier Jahre wiederholt werden.

Grund für die Beschränkungen ist die Zunahme an Berufskrankheiten bei Menschen, die mit Diisocyanaten zu tun haben. Die Substanz reizt die Haut und beim Einatmen die Atemwege. Laut Auskunft der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erkranken jährlich rund 5.000 Menschen berufsbedingt an Asthma, weil sie mit Diisocyanaten in Berührung kamen. Lesen Sie zum Thema auch unsere Meldung „EU-Kommission beschränkt die Verwendung von Diisocyanaten“.

Die Beschränkungen betreffen vor allem den Umgang mit Basis-Diisocyanaten wie MDI (Methylendiphenyldiisocyanat), TDI (Toluylendiisocyanat) oder HDI (Hexamethylendiisocyanat). Darüber hinaus Anwendungen von Zwei-Komponenten(2K)-PU-Systemen und PU-Präpolymeren, da bei diesen Produkten die Konzentrationen von freiem Diisocyanat-Monomer höher als 0,1 Gewichtsprozent sind.

Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) haben sich als Hochleistungsdämmstoffe einen Namen gemacht. Von 2005 bis 2018 ist deren Anteil am gesamten Dämmstoffmarkt von 4 auf fast 10 % gestiegen. Nach Angaben des Industrieverbands Polyurethan-Hartschaum e.V. arbeiten in der PU-Industrie und den weiterverarbeitenden Industriezweigen rund 190.000 Beschäftigte.

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22.-23.09.2020 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
24.09.2020 Übungstag: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
13.-14.10.2020  Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt
15.10.2020  Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt

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