Aus für Zahnamalgam? EU informiert und lädt zum Feedback ein

Die EU hat auf Ihrer Website den Fahrplan zum Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam sowie eine vorläufige Folgenabschätzung (Inception Impact Assessment) veröffentlicht und lädt die Öffentlichkeit bis zum 2. April 2021 zu Rückmeldungen ein. 

Laut Fahrplan möchte sie bis Ende 2022 einen Gesetzesentwurf zum Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam vorlegen. Dieses Gesetz wird dann Verordnung (EU) 2017/852 ablösen. 

Im vergangenen Jahr legte die EU einen Bericht vorin dem die Autoren den Ausstieg vor 2030 als technisch und wirtschaftlich machbar darstellen. Damit käme die EU ihrem Ziel einer giftfreien Umwelt näher, das sie im Rahmen des Green Deal festgelegt hat.    

Bereits seit dem 1. Juli 2018 ist die Verwendung von Zahnamalgam für die Behandlung von Kindern unter 15 Jahren sowie von Schwangeren und stillenden Müttern EU-weit untersagt.  

Stellen Sie die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicher. Bei Fragen erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.  

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