ECHA aktualisiert CoRAP-Liste für die Jahre 2023-25

Die ECHA hat Ende März die aktualisierte CoRAP-Liste (The Community Rolling Action Plan, CoRAP) veröffentlicht. Unternehmen können daraus ersehen, welche Stoffe in den nächsten drei Jahren von den zuständigen nationalen Behörden im Rahmen der Stoffbewertung gemäß REACH-Verordnung, Artikel 44-48, geprüft werden.

Insgesamt sollen in diesem Zeitraum 24 Substanzen unter die Lupe genommen werden. Im laufenden Jahr sind es sechs Chemikalien, darunter Chlorbenzol und tert-Butylphenyldiphenylphosphat (tBuTPP); beide Stoffe haben ein breites Anwendungsspektrum und sind potenziell endokrin wirksam.

Als Unternehmen sollten Sie die Liste im Blick haben und prüfen, ob Sie als Registrant direkt betroffen sind. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, hat dies für Sie zunächst keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Es bedeutet auch nicht, dass der Stoff automatisch ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Allerdings sollten Sie den Leitfaden für Registranten – Verhalten bei der Stoffbewertung studieren.

Drei Punkte sollten sie unbedingt beachten:

  • Halten Sie das Registrierungsdossier aktuell, besonders die Informationen über die Identität des Stoffes, über seine Verwendungen und die Exposition sowie über seine inhärenten Eigenschaften.
  • Mitregistranten sollten sich abstimmen und mit einer Stimme sprechen. Ferner sollten sie sich mit der Behörde im jeweiligen Land in Verbindung setzen, die für die Stoffbewertung zuständig ist.
  • Informieren Sie zudem Ihre nachgeschalteten Anwender und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Expositionsinformationen und auch die aktualisierten Sicherheitsdatenblätter verfügbar sind.

KFT ist regelmäßig in Bewertungsprozesse involviert. Vermarkten Sie möglicherweise Stoffe, die auf der Liste stehen? Sprechen sie uns an unter sales@kft.de.

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