EU aktualisiert CLP-Verordnung

Die EU-Kommission hat die Anhänge I bis VI der CLP-Verordnung entsprechend den aktualisierten Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien nach GHS geändert. Damit ist die CLP-Version an die sechste und siebte GHS-Version angepasst.

Die Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 sieht unter anderem die neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“ vor sowie die neue Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“. Angepasst werden außerdem die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Zudem ändern sich einige Gefahren- und Sicherheitshinweise. Diese Änderungen werden in die 12. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) übernommen.

Die Verordnung gilt ab dem 17. Oktober 2020.

Fragen zum Thema richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter clp-info@kft.de.

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