EU erweitert REACH-Beschränkungsliste

Die EU hat Anfang Juni 24 Stoffe neu in die REACH-Beschränkungsliste (in die Anlagen 2 und 6 von Anhang XVII) aufgenommen und in diesem Zusammenhang Verordnung 2023/1132 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht.

Die CMR-Stoffe sind im Rahmen der 18. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung allesamt als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft.

Die Beschränkungen gelten ab dem 1. Dezember 2023.

Bei den neu eingetragenen Stoffen handelt es sich unter anderem um

  • 2-Ethylhexansäure und ihre Salze;
  • Ammoniumbromid;
  • 2,4,6-tri-tert-Butylphenol und
  • Theophyllin

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