EU-Kommission beschließt Einstufung von Titandioxid als „möglicherweise krebserregend“

Im Rahmen der 14. Anpassung der Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) wird die EU-Kommission pulverförmiges Titandioxid als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ einstufen. Das hat die Kommission am 4. Oktober beschlossen. Sollten EU-Parlament und Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate keine Einwände erheben, werden die CLP-Änderungen in Anhang VI veröffentlicht.

Nach der neuen Verordnung, die 18 Monate nach Inkrafttreten verbindlich wird, müssen laut Anhang flüssige und feste Gemische, die ein Prozent oder mehr Titandioxid in einer Partikelgröße 10 Mikrometer oder kleiner enthalten, auf der Verpackung folgenden Warnhinweis tragen:

  • Flüssigkeiten: „Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.“ 
  • Feststoffe: „Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.“

Der Entscheidung vorausgegangen war ein monatelanges Ringen der EU-Gremien auf der einen mit Industrieverbänden auf der anderen Seite. Entsprechend hoch war die Zahl der Kommentare 489 – die meisten bezogen sich auf Titandioxid – , die Anfang des Jahres im Zuge der öffentlichen Konsultation eingingen. Allerdings hatte dies keine neuen Erkenntnisse gebracht und die Einschätzung des ECHA-Risikobewertungsausschusses (RAC) blieb, so die Begründung im Gesetzestext, als Entscheidungsgrundlage gültig.

Die Kritiker, etwa der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VDL), führten ins Feld, dass die krebserzeugende Wirkung keine intrinsische Stoffeigenschaft von Titandioxid ist. Vielmehr sei sie ein allgemeiner Partikeleffekt, der unabhängig für alle Stäube gelte. Martin Engelmann, der Geschäftsführer des VDL, forderte deshalb, das Ganze über eine EU-Harmonisierung der Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz zu regeln.

Titandioxid ist das bedeutendste Weißpigment auf dem Markt. Von der Substanz werden weltweit 4-5 Mio. t weltweit hergestellt. Fast 60 Prozent davon fungieren als Deckfarbe in Lacken, Farben und Druckfarben.   

Haben Sie als Unternehmen mit Titandioxid zu tun und benötigen Sie Rechtssicherheit im Umgang mit diesem Stoff? Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf unter reach@kft.de

Share This Post

Post Navigation