Giftnotrufzentralen: EU veröffentlicht Verordnung zum Aufschub der Meldefrist

Die EU-Kommission hat die EU-Verordnung 2020/11 veröffentlicht und Anhang VIII der CLP-Verordnung geändert. Die Verordnung gewährt Importeuren und nachgeschalteten Anwendern einen Meldefrist-Aufschub. Statt wie ursprünglich geplant ab Januar dieses Jahres, müssen sie Informationen über gefährliche Gemische zur Verwendung durch Verbraucher – etwa Angaben zur chemischen Zusammensetzung, zur Stoffidentität und deren Konzentration sowie Angaben zur Toxikologie und Produktkategorie – nun erst bis zum 1. Januar 2021 an die ECHA gemeldet haben. Eine solche Meldung fordert Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung (geändert durch EU-Verordnung 2017/542).

Die gemeldeten Daten sind wichtig, denn nur so erhalten die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie angebundene Giftnotrufzentralen einheitliche Stoff-Informationen. Mediziner können somit im Notfall schnell reagieren und lebensrettende Maßnahmen einleiten.

Doch warum wurde die Frist überhaupt verschoben? Nationale Behörden und Verbände hatten die knappe Umsetzungsfrist kritisiert. Sie bemängelten beispielsweise, dass jedes individuelle Rezept zu melden ist. Für eine Vielzahl von Branchen, etwa die Farben- und Lackindustrie, mit mehreren hunderttausend Rezepturen würde sich der Aufwand nach der ursprünglichen Verordnung exorbitant erhöhen.

Die ergänzte Verordnung bringt diesbezüglich mehr Klarheit und Erleichterungen. So reicht beispielsweise für verschiedene Rezepturen eine Gruppenmitteilung, wenn alle Gemische einer Gruppe bezüglich physikalische und Gesundheitsgefahren dieselbe Einstufung aufweisen.

Klarer formuliert ist auch, wie der Rezepturidentifikator (Unique Formula Indicator, UFI) anzubringen ist. Er sollte entweder auf dem Kennzeichnungsetikett des gefährlichen Gemischs sein oder auf dessen Verpackung in unmittelbarer Nähe des Etiketts. Bei unverpackten Gemischen ist der UFI im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.

Weitere Infos zum Thema und Links erhalten Sie in den beiden Meldungen „Verordnungsentwurf der EU zu Anhang VIII der CLP-Verordnung: Meldefrist für Gemische wird verschoben“ sowie Anhang VIII der CLP-Verordnung: EU-Staaten stimmen einem Aufschub der Meldefrist bei Gemischen zu.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter clp-info@kft.de

Share This Post

Post Navigation