REACH: Kandidatenliste um vier Stoffe erweitert

Die ECHA hat die REACH-Kandidatenliste um vier weitere Substanzen ergänzt, wie die Agentur in ihrer Pressemeldung vom 16. Januar bekannt gab.

Dabei handelt es sich um die besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHCs)    

  • Diisohexylphthalat: ist nicht unter REACH registriert 
  • 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon: Verwendung in der Polymerherstellung  
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on: Verwendung in der Polymerherstellung 
  • Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze: Verwendung in der Polymerherstellung sowie als Baustein für andere chemische Synthesen; darüber hinaus als Katalysator und als Flammschutzmittel in Polycarbonat-Erzeugnissen für elektronische Geräte. 

Die drei ersten Stoffe sind nach REACH-Verordnung Artikel 57, c, als fortpflanzungsgefährdend eingestuft; PFBS nach Artikel 57, f, als Stoff mit schwerwiegenden Folgen für Umwelt und Gesundheit. Die Substanz wird nur äußerst schlecht abgebaut und verteilt sich in der Umwelt (hohe Umweltmobilität gepaart mit hoher Ökotoxizität, siehe auch Annex XV Report, s.160 ff.).

Wird ein Stoff in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, hat dies Folgen für die Hersteller und/oder Importeure dieser SVHCs. Sie müssen ihre Abnehmer künftig informieren, indem sie ihnen Sicherheitsdatenblätter aushändigen. Die gleiche Pflicht gilt auch bei Gemischen, wenn der betreffende Stoff in einer Einzelkonzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent vorliegt.

Eine Informationspflicht besteht auch gegenüber der ECHA, wenn Erzeugnisse SVHCs in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Hier gilt REACH-Verordnung Artikel 7 Absatz 2.

Zudem ergeben sich Verpflichtungen für den Lieferanten gemäß Artikel 33 Absatz 2 gegenüber dem Verbraucher. Auf dessen Gesuch hin muss der Lieferant ihm Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses mitteilen, mindestens jedoch den Namen des Stoffes – und zwar innerhalb einer Frist von 45 Tagen.

Die Kandidatenliste wird regelmäßig aktualisiert. Aktuell sind dort 205 Substanzen gelistet.

Haben Sie mit Produkten zu tun, die SVHC enthalten? Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de

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