Golfstaaten wollen harmonisierte Vorschriften auf Basis der fünften GHS-Version

Die Golfstaaten Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate plädieren für eine gemeinsame Verordnung auf Basis der 5. GHS-Version. Die GCC Standardization Organization (GSO), eine Standardisierungsorganisation für die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats und Jemen, hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, zu dem die Mitgliedstaaten bis zum 26. November Stellung nehmen können.

Mit der Verordnung vereinheitlichen die Golf-Staaten die Bestimmungen für Sicherheitsdatenblätter sowie die Kennzeichnung und Einstufung von Stoffen auf GHS-Basis (5. Rev.). Beides muss in englischer Sprache und in der Landessprache arabisch verfasst sein.

Die geplante Verordnung lässt folgende Kategorien der 5. GHS-Version außen vor: 

  • Aspirationsgefahr, Kategorie 2; 
  • akute Toxizität, Kategorie 5; 
  • akute aquatische Toxizität, Kategorie 2 und 3;
  • Augenschäden, Augenreizungen 2A und 2B. 

Ansonsten entsprechen die Normen den Vorgaben der harmonisierten Klassifizierungsliste in Tabelle 3.1 von Teil 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung der EU.

Treiber der neuen Verordnung ist der Verband führender Chemieunternehmen im Nahen Osten, die Gulf Petrochemicals and Chemicals Association (GPCA). Der Verband hat sich bereits im vergangenen Jahr in einem Positionspapier für das Gesetz und eine Vereinheitlichung der Sicherheitsvorgaben ausgesprochen.

Bislang würden sich Hersteller und Importeure an verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren. Während sich manche Unternehmen nach den Vorgaben der CLP-EU-Verordnung richten, haben wieder andere die Vorgaben der US-amerikanischen OSHA oder der kanadischen WHMIS als Standard gesetzt. Dies stifte Verwirrung in der Gefahrenkommunikation entlang der Lieferkette und leiste zusätzlichen Sicherheits- und Umweltrisiken Vorschub, sagte der Verband.

Gerne sind wir unter sds@kft.de für Sie da, wenn Sie in punkto GHS-Richtlinien Unterstützung benötigen. 

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