Großbritannien verabschiedet Umweltgesetz – REACH-Vorgaben auf der Kippe

Die britische Regierung hat am 9. November das Umweltgesetz „Environment Act 2021“ im Parlament verabschiedet. Beachtenswert ist Anlage 21 („Schedule 21“). Diese besagt, dass der Staatssekretär befugt ist, sowohl die REACH-Verordnung als auch die Durchsetzungsverordnungen (REACH Enforcement Regulations 2008) zu ändern – vorausgesetzt, sie stimmen mit Artikel 1 der REACH-Verordnung (Ziel und Geltungsbereich der REACH-Verordnung) überein.  

Nicht zur Disposition stand dagegen das REACH-Prinzip „No data, no market“. Das heißt, die Stoffregistrierung und die damit verbundenen Anforderungen an Stoffdaten bleiben erhalten. 

Die britische Regierung rechtfertigte Anlage 21. So sei gewährleistet, dass die Gesetzgebung stets auf dem neuesten Stand ist, und das Chemikalienmanagement könne auf diese Weise bestmöglich neuen Bedürfnissen angepasst werden.   

Es sei nicht die Absicht, von den EU-Umweltstandards abzuweichen, eine Abweichung von der REACH-Verordnung sei jedoch wahrscheinlich.  

Neben dem neuen Umweltgesetz plant die Regierung außerdem, eine Chemikalienstrategie für Großbritannien zu veröffentlichen. 

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