Hände- und Flächendesinfektionsmittel: BAuA gewährt Ausnahmezulassungen

Die verstärkte Nachfrage nach Desinfektionsmitteln macht Rohstoffe rar und bringt Hersteller in Not. Damit Regulierungen den Engpass nicht noch verschärfen, hat die Bundesstelle für Chemikalien, ein Fachbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 55 Abs. 1 der Biozidverordnung erlassen.

Bereits am 4. März hatte die Behörde eine „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion“ publiziert, die am 13. März ergänzt wurde. Diese wurde sieben Tage später aktualisiert und der Kreis der Adressaten erweitert.

Am 2. April veröffentlichte BAuA dann eine weitere Allgemeinverfügung, bei der es um die „Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion“ geht.

Auf seiner Website stellt die Bundesbehörde sämtliche Verfügungen sowie eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten zum Download bereit.

Umfassende Informationen zum Thema und welche Bestimmungen in den einzelnen EU-Ländern gelten, stellt die ECHA ferner auf ihrer COVID-19-Sonderseite bereit.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter biocides@kft.de

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Schulungen und Webinaren rund um die Themen Gefahrstoffe in der EU und weltweit, Kosmetik, Biozide, REACH und Verbraucherprodukte an. 

Folgende Schulungen finden demnächst statt:

05.05.2020 Artikel 45 Meldungen in der EU
06.05.2020 Auffrischung der Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
07.05.2020 Chemical Compliance für Verbraucherprodukte

Europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009: Produkte sicher vermarkten

12.-13.05.2020 Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
14.05.2020 Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Die gesamte Seminarübersicht finden Sie hier

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei uns unter academy@kft.de melden. 

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