K-REACH: Südkorea plant Gesetzesänderungen

Das südkoreanische Umweltministerium (Pressemitteilung nur in koreanisch) ist dabei, das koreanische Chemikaliengesetz K-REACH zu überarbeiten. Für Unternehmen, die in Südkorea tätig sind, sind dabei zwei Änderungen relevant.

Zum einen werden Registrierungen künftig nur noch für neue Stoffe verpflichtend sein, die in Mengen von einer Tonne oder mehr hergestellt oder eingeführt werden. Bislang sind neue Stoffe, die in Mengen von 100 kg oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden, zu registrieren.

Zum anderen plant Südkorea, die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Zukunft ähnlich zu regeln wie in der EU durch die CLP-Verordnung.

Die Maßnahmen sollen schon im Jahr 2024 in Kraft treten.

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter sales@kft.de.

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