Kosmetikverordnung: EU-Kommission erweitert Verbotsliste

Die EU-Kommission hat am 27. November EU-Verordnung 2019/1966 erlassen und damit die Anhänge II, III und V der EU-Kosmetikverordnung (1223/2009) ergänzt und berichtigt. Unter anderem hat die EU zwölf KMR-Stoffe (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) in Anhang II (Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind) der Kosmetikproduktverordnung aufgenommen.

Ferner hat die EU Anhang III aktualisiert und neue Grenzwerte für die Verwendung von Salicylsäure als Konservierungsmittel und Nicht-Konservierungsmittel festgelegt. Die EU beruft sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten des „Scientific Committee on Consumer Safety“.

Bei Fragen rund um die rechtliche Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte sind wir unter cosmetic@kft.de für Sie da.  

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