Norwegische Untersuchung: Online angebotene Produkte sind nicht gesetzeskonform gekennzeichnet

Inspektoren der norwegischen Umweltagentur prüften 15 Webshops, in denen Autopflegeprodukte, Klebstoffe und Bauprodukte angeboten werden, mit dem ernüchternden Ergebnis: Keine der Webseiten wies auf die gefährlichen Inhaltsstoffe in den Produkten hin. Damit verstoßen die Anbieter gegen Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung, der besagt: „Jegliche Werbung für gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen.“

Die Umweltagentur wies die betreffenden Anbieter auf die Versäumnisse hin, die daraufhin allesamt ihre Webseiten aktualisierten. Ihre Ergebnisse fassten die Autoren in einem Bericht (nur in norwegisch) zusammen, den sie Anfang Juni veröffentlichten.

Die von den Norwegern aufgezeigten Gesetzwidrigkeiten sind kein Einzelfall. Quer durch alle Branchen und Produktkategorien decken Prüfbehörden immer wieder Verstöße gegen die CLP-Verordnung auf.

Eine andere publizierte Studie, über die wir kürzlich berichteten, ergab, dass mehr als jedes zweite Produkt, das auf dem skandinavischen Markt online angeboten wird, nicht den Vorgaben der EU-Chemikaliengesetzgebung entspricht.

Die EU hat diesen Mangel erkannt und setzt auf das seit Anfang des Jahres laufende achte REACH-Durchsetzungsprojekt (Ref-8). Damit möchte die EU Unternehmen für ihre Pflichten beim Online-Verkauf von Stoffen, Gemischen und Produkten sensibilisieren und erreichen, dass nationale Prüfbehörden künftig enger zusammenarbeiten.

Gerne unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um die EU-Chemikaliengesetzgebung und die korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte. Wir sind für Sie da unter reach@kft.de

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