REACH: EU plant Änderungen der Informationsanforderungen für Registrierungsdossiers

Die EU plant, die Anhänge VII bis XI zu ändern. Dort sind die Standardanforderungen für Stoffe festgelegt, die in Mengen von einer Tonne oder mehr (Anhang VII), 10 Tonnen oder mehr (Anhang VIII), 100 Tonnen oder mehr (Anhang IX), 1.000 Tonnen oder mehr (Anhang X) hergestellt oder eingeführt werden. Anhang XI enthält allgemeine Bestimmungen für Abweichungen von den Standard-Prüfprogrammen der Anhänge VII bis X.

Mit den Änderungen möchte die EU einzelne Anforderungen präzisieren und damit Rechtssicherheit schaffen. Insgesamt handelt es sich um 23 mehr oder weniger umfangreiche Änderungen. Sie betreffen Angaben zu physikalisch-chemischen und toxischen Stoffeigenschaften. Unter anderem geht es um Daten  

  • zur Oberflächenspannung 
  • zur Wasserlöslichkeit von Metallen und Metallverbindungen  
  • zu Studien, aus denen hervorgeht, ob eine Substanz augenreizend reagiert.  
  • und Klarstellungen, in welchen Fällen welche Studien durchzuführen sind.

Die EU weist ausdrücklich darauf hin, dass infolge der Änderungen Unternehmen möglicherweise gezwungen sind, ihre Registrierungsdossiers zu aktualisieren. Dafür sollte den Unternehmen genügend Zeit eingeräumt werden.

Die Änderungen sollen sechs Monate nach Inkrafttreten gültig werden. Kommentare zum Entwurf sind bis zum 16. November möglich.

Im gemeinsam mit der ECHA formulierten Aktionsplan (Aktionspunkte 5 und 6), verpflichtete sich die EU, die Informationsanforderungen zu ändern und die Anhänge entsprechend anzupassen. Die Änderungen wurden auf einem Treffen der REACH-CLP-Arbeitsgruppe (CARACAL) im Juli 2019 beschlossen.

In Sachen REACH führen wir Registrierungen durch gemäß Artikel 10 und 18 der REACH-Verordnung, übernehmen aber auch die Alleinvertreterschaft nach Artikel 8. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter reach@kft.de. Hinweisen möchten wir außerdem auf unsere Schulung „REACH-Grundlagen“ am 18. November

Es geht weiter mit der KFT Academy! 

Was ist neu?
Wir erweitern unser Schulungsprogramm um die Bereiche Arbeitsschutz und Gefahrgut. Mit den Experten der Infraserv Höchst Gruppe runden wir unser Portfolio sinnvoll ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Ab sofort bieten wir dort auch vier unserer KFT Seminare am Standort „Industriepark Höchst“ an.

Zusätzlich werden bald ausgewählte Themen des Chemikalienrechts kompakt und verständlich, zu attraktiven Konditionen, als Online-Schulung stattfinden. Hier können Sie sich über unser neues Format informieren.

Unsere regulären Schulungen bieten wir dieses Halbjahr selbstverständlich wieder an. Diese befassen sich mit Themen wie Gefahrstoffe in der EU und weltweit, Kosmetik, Biozide, REACH und Verbraucherprodukte.

Folgende Schulungen finden demnächst unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen statt:

18.11.2020  REACH Grundlagen  Online-Schulung
19.11.2020  Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV Präsenzschulung
24.-25.11.2020  Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzschulung
24.-26.11.2020  Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung Präsenzschulung

Die gesamte Seminarübersicht finden Sie hier.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei uns unter academy@kft.de melden.

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