Südkorea gibt neue Anweisungen zur Stoff-Vorregistrierung heraus

Das südkoreanische Umweltministerium (MoE) hat kurz vor Ablauf der Vorregistrierungsfrist von Altstoffen (Ende Juni 2019) zusätzliche Anweisungen für zwei Sonderfälle (in koreanisch) herausgegeben.

Dabei geht es zum einen um UVCB-Stoffe (Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials), das heißt chemische Stoffe unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte und biologische Materialien. Zum anderen um Stoffe, bei denen ausländische Lieferanten/Hersteller aufgrund von Bedenken bezüglich der Vertraulichkeit (Confidential Business Information, CBI) bislang keine Informationen vorgelegt haben. Folglich konnten die betreffenden Unternehmen den südkoreanischen Behörden hierzu auch keine Informationen liefern. Immer mehr Unternehmen haben sich deshalb ratsuchend an die Agentur gewandt – die Korea Environment Corporation (Keco) – , die sich im Auftrag des Umweltministeriums um die Vorregistrierungen kümmert.

Nun hat das Ministerium reagiert und bittet die Unternehmen, ihre Unterlagen dennoch fristgerecht einzureichen, auch wenn die Informationen nicht vollständig sind. Fehlende Informationen sollen sie dann bis zum 30. September nachreichen.

Für UVCB-Stoffe, darunter fallen zum Beispiel petrochemische Gemische, werden folgende Angaben verlangt:

  • Bezeichnung des Gemischs, Inhalt, Einstufung und Kennzeichnung
  • der Nachweis, dass die Stoffe vor 1991 hergestellt und/oder importiert wurden (z.B. durch eine Einfuhranmeldung)
  • ein Dokument, das Auskunft über den Herstellungs- oder Syntheseprozess gibt.

Liegen Analysedaten zu den Gemischen vor, etwa Chromatographiedaten, sollten diese mitgeliefert werden.

Ist der UVCB-Stoff krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoff), sind umfassende Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung erforderlich.

Ausländische Hersteller müssen bezüglich des Handlings der Vorregistrierung einen Alleinvertreter benennen.

Fehlen Informationen wegen CBI-Bedenken, sollen Unternehmen bei der Vorregistrierung die Daten angeben, die ihnen zur Verfügung stehen. Außerdem einen Nachweis, dass das Unternehmen um die notwendigen Daten beim ausländischen Lieferanten/Hersteller gebeten hat. Datenaustausch und Korrespondenz sollten dann via E-Mail erfolgen und nicht über das sonst übliche IT-System.

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de.

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