Zulassungspflicht nach REACH: 40 % der Unternehmen verstoßen gegen Auflagen

Vier von zehn inspizierten Unternehmen halten sich nicht an die Auflagen, die an die Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen geknüpft sind. Dies ergaben Inspektionen, die Prüfer im Rahmen des EU-Durchsetzungsprojekts REACH-EN-FORCE-9 im Jahr 2021 in 28 Ländern des europäischen Wirtschaftsraums durchgeführt haben.

Insgesamt haben sie dabei in mehr als 400 Unternehmen kontrolliert, ob die Stoffe, für die eine Zulassung vorliegt, auch wirklich wie vorgeschrieben verwendet werden. Ferner, ob die ECHA über deren Verwendung informiert ist und ob die betroffenen Unternehmen in der Lieferkette alle nötigen Informationen in Form von Sicherheitsdatenblättern (SDB) erhalten haben.

In die Überprüfungen involviert waren 31 der 59 derzeit in der Zulassungsliste in Anhang XIV aufgeführten Chemikalien. Tatsächlich versäumten es die Lieferanten bei 35 Prozent der Stoffe, anwendungsrelevante Informationen in Form von SDB an den Rest der Lieferkette weiterzugeben. Dort müssen unter Punkt 15 die zugelassenen Verwendungen aufgeführt werden.

Die meisten Verstöße gab es bei den Chromverbindungen Bleisulfochromatgelb (Verwendung als Pigment) sowie bei Strontiumchromat und Chromtrioxid (Verwendung zur Oberflächenbehandlung oder Verchromung). Drei Prozent der Unternehmen brachten gar Stoffe ohne gültige Zulassung in Verkehr.

Insgesamt ergriffen die Inspektoren 254 Durchsetzungsmaßnahmen, darunter schriftliche Hinweise, Verwaltungsanordnungen, Geldbußen und in einigen Fällen auch Strafanzeigen.

Hintergrund: Zulassungspflicht und Anforderungen

Die Zulassungspflicht betrifft nur Stoffe, die in Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet sind. Prinzipiell ist deren Verwendung und Inverkehrbringen verboten. Ein Unternehmen kann jedoch für eine bestimmte Verwendung eine Zulassung beantragen. Eine solche Zulassung wird allerdings nur für spezielle Anwendungen erteilt und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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