Aktualisierung von Registrierungsdossiers: EU legt Fristen fest

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf Fristen für die Aktualisierung von Registrierungsdossiers verständigt und dem Entwurf zugestimmt. Die entsprechende Durchführungsverordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

In Artikel 22, Absatz 1, Buchstaben a-i, der REACH-Verordnung ist festgelegt, in welchen Fällen Registrierungsdossiers zu aktualisieren sind. Je nach Aufwand für ein Update gewährt der Gesetzgeber hier Fristen von drei, sechs und 12 Monaten.

Eine Dreimonatsfrist gilt beispielsweise, wenn sich der Status und/oder die Identität eines Registranten ändern. Ferner, wenn die Zusammensetzung des Stoffs oder der Mengenbereich ein anderer ist oder wenn sich neue Verwendungen ergeben, von denen abgeraten wird.  

Aber: Die Frist gilt nicht, wenn sich die produzierte/importierte Menge verringert. Denn durch diese Veränderung ergibt sich keine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt.

Sechs Monate Zeit hat ein Registrant, wenn ein Dossier aufgrund neuer Erkenntnisse hinsichtlich der Risiken für die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt auf den neuesten Stand zu bringen ist. Oder wenn sich Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs geändert haben.

12 Monate ist die Frist bei Änderungen/Ergänzungen zum Stoffsicherheitsbericht oder wenn ein Versuch nach Anhang IX oder Anhang X durchzuführen ist.

Der Gesetzgeber gewährt den Registranten einen zusätzlichen Zeitpuffer, denn die Verordnung soll erst am sechzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung gelten und nicht wie sonst üblich am zwanzigsten.

Hinweise, wie man Aktualisierungen durchführt, gibt die ECHA.

Verbände, etwa der europäische Verband der Nichteisen-Metallindustrie Eurometaux sowie der Verband der Europäischen chemischen Industrie Cefic, hatten in der Vergangenheit die zu eng gesetzten Fristen kritisiert. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag „REACH-Dossier-Updates: Verbände drängen auf Fristverlängerung im Gesetzentwurf“.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes? Melden Sie sich gerne unter reach@kft.de

Ab September geht es weiter mit der KFT Academy! 

Was ist neu?
Wir erweitern unser Schulungsprogramm um die Bereiche Arbeitsschutz und Gefahrgut. Mit den Experten der Infraserv Höchst Gruppe runden wir unser Portfolio sinnvoll ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Ab sofort bieten wir dort auch vier unserer KFT Seminare am Standort „Industriepark Höchst“ an.

Zusätzlich werden bald ausgewählte Themen des Chemikalienrechts kompakt und verständlich, zu attraktiven Konditionen, als Online-Schulung stattfinden. Hier können Sie sich über unser neues Format informieren.

Unsere regulären Schulungen bieten wir dieses Halbjahr selbstverständlich wieder an. Diese befassen sich mit Themen wie Gefahrstoffe in der EU und weltweit, Kosmetik, Biozide, REACH und Verbraucherprodukte.

Folgende Schulungen finden demnächst statt:

22.-23.09.2020 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
24.09.2020 Übungstag: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung Präsenzseminar in Griesheim
13.-14.10.2020  Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt
15.10.2020  Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Präsenzseminar in Frankfurt
20.10.2020  Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV Präsenzseminar in Griesheim
21.10.2020  Chemikalien Verordnungen in Asien-Pazifik Präsenzseminar in Griesheim
27.10.2020  Chemikalien Verordnungen in Asien-Pazifik Online-Schulung

Die gesamte Seminarübersicht finden Sie hier.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei uns unter academy@kft.de melden.

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