Borverbindungen, Zitronensäure, Salicylsäuremethylester: ECHA-Ausschuss stimmt neuer Einstufung zu

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat in seiner 50. Sitzung unter anderem die geplanten Neueinstufungen verschiedener Borverbindungen, Zitronensäure und Salicylsäuremethylester geprüft und für angemessen erklärt. Damit werden Borverbindungen künftig eingestuft als „Fortpflanzungsgefährdend Kat.1B – die Verbindungen können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen“.

Auch der Konzentrationsgrenzwert ist neu festgelegt. Künftig darf die Konzentration von Borverbindungen  nicht höher als 0,3 Gewichtsprozent sein. Für Verbraucher heißt das: Flüssigwaschmittel mit einem Borgehalt > 0,3 Gew.-% dürfen nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden.

Wie geht es nun weiter? Die EU-Kommission übermittelt alle Änderungsvorschläge für den Anhang VI der CLP-Verordnung an den REACH-Regelungsausschuss, wo die Länder über die Anpassung der Anhänge abstimmen. Anschließend erstellt die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung der CLP-Verordnung, der innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten kommentiert werden kann. Sobald Rat und Europäisches Parlament den Entwurf legitimieren, wird die Verordnung veröffentlicht. Die festgelegten Änderungen gelten dann erst 18 Monate später.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter clp-info@kft.de

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