Brexit-Transfer: Betroffene Unternehmen müssen ihre Registrierungsdossiers aktualisieren

Unternehmen mit Sitz in Großbritannien haben den Transfer ihrer REACH-Registrierungen auf Unternehmen mit Sitz in der EU, in Nordirland oder im europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen. Demnach sind bis Ablauf der Frist Ende März 2021 mehr als 8.000 REACH-Registrierungen übertragen worden. Das berichtet die ECHA in ihrer Pressemeldung vom 26. April.   

Die betreffenden Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Dossiers zu prüfen und zu aktualisieren. Rechtliche Grundlage ist die am 11. Dezember 2020 in Kraft getretene Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435. Dort heißt es in Artikel 1 ,Änderungen des Status oder der Identität eines Registranten‘: „Im Falle einer Änderung im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird die Registrierung aktualisiert und der Agentur innerhalb von drei Monaten nach dem Wirksamwerden dieser Änderung übermittelt.“ 

Gerne unterstützen wir Sie beratend und begleiten Sie bei den nötigen Schritten. Kontaktieren sie uns unter reach@kft.de.  

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